Wie kann ich meine Hybride registrieren?
Neue, eigene Hybriden oder Selektionen können bei der “Passiflora Society International” registriert werden.
Es gibt einige Regeln und Grundsätze für die Registrierung:
- Das Recht auf Registrierung und Namensgebung besteht bei demjenigen, der die Pflanze gesät hat oder die Selektion beobachete. Es
können jedoch auch mehrere “Züchter” registriert werden, z.B. wenn einer kreuzt, einer sät und einer die Passiflora zum Blühen bekommt.
- Mindestens ein Elternteil muss bekannt sein.
- Die neue Sorte sollte gegenüber den bereits bestehenden eine Besonderheit besitzen. Diese kann Farbe und Form der Blüte,
Blühfreudigkeit, Resistenz gegen Trockenheit bzw. Kälte, Fruchtertrag- oder Geschmack, Krankheitsresistenz uvm. sein. Eine Liste der
registrierten Passiflora ist hier zu finden.
- Bei der Namensgebung ist darauf zu achten, dass die Hybride nicht mit bereits bestehenden verwechselt wird.
- Der Name darf sich nicht allein aus Zahlen oder Adjektiven zusammensetzen. Er darf auch keine botanischen Begriffe enthalten, die eine
neue Art oder eine andere Pflanzengattung vortäuschen. Die Anzahl der Buchstaben ist begenzt.
- Die Registrierung stellt keinen Patent dar. Sie soll lediglich dabei helfen, neue Hybriden eindeutig zuordnen zu können und verhindern,
dass Namen mehrfach vergeben werden oder ein und dieselbe verschieden benannt wird..
- Die hier angegebenen Regeln sind nur ein Anhaltspunkt. Eine englischsprachige, vollständige Regelliste findet sich in dem oben
angegebenen Link (PSI).
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